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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kunden­informationen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Energieberatung Manfred Serek GmbH & Co.KG, Dorfstraße 13, 86519 Wiesenbach-Oberegg, Tel.: +49 (0) 8283 – 897330, E-Mail: info@wärmebrückenkatalog.de, Internet: www.wärmebrückenkatalog.de (nachfolgend „Provider“) und den Kund:innen (nachfolgend „Kunden“, gemeinschaftlich auch „Parteien“) des Providers.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des  öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.4. Die AGB des Providers gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider dem ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Provider in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Provider erbringt für den Kunden browserbasierte Software-as-a-Service-Dienstleistungen (nachfolgend „SaaS-Dienste“) im Bereich Bauwesen und Energieberatung. Vertragsgegenstand ist somit die entgeltliche, auf die Vertragslaufzeit begrenzte Gewährung der Nutzung der Software „MyBASE-Wärmebrückenkatalog“ (nachfolgend „Software“) des Providers zur Nutzung über das Internet.

2.2. Dem Provider ist es gestattet, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen. Bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden im Auftrag durch einen Unterauftragnehmer richtet sich der Einsatz nach dem zwischen dem Kunden und dem Provider abgeschlossenen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

3. Registrierung

3.1. Vor Abschluss eines Vertrages ist die Durchführung des Online-Registrierungsvorgangs (nachfolgend „Registrierung“) des Kunden erforderlich.

3.2. Für die Registrierung und die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Die für das Benutzerkonto erforderlichen Daten (nachfolgend „Log-in-Daten“) ergeben sich aus der Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird.

3.3. Für die Nutzung der SaaS-Dienste können sich natürliche und juristische Personen registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigte Person vorgenommen werden. Als natürliche Person können sich nur Lizenznehmer registrieren, die volljährig und geschäftsfähig sind.

3.4. Die Registrierung kann nur durch Anklicken der Checkbox AGB („Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese und nehme die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.“) sowie des die Registrierung abschließenden Buttons abgeschlossen werden.

3.5. Nach Abschluss der Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink, um sich durch Anklicken des Links als Kunde zu verifizieren.

4. Vertragsschluss

4.1. Die Präsentation und Bewerbung der SaaS-Dienste auf der Website des Providers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Providers zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die SaaS-Dienste des Providers verbindlich zu bestellen.

4.2. Der Kunde kann ein Angebot durch Ausfüllen des auf der Website des Providers integrierten Online-Bestellformular abgeben. Die vom Kunden für das Angebot einzutragenden erforderlichen Daten ergeben sich aus der Eingabemaske des Online-Bestellformulars. Nach Eingabe der Daten im Online-Bestellformular und durch Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die SaaS-Dienste ab. Der Kunde kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. Der Kunde kann seine Bestellung jedoch nur abgeben und übermitteln, wenn dieser die AGB des Providers durch Anklicken der Checkbox („Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese und nehme die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.“) .

4.3. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst zustande, wenn der Provider das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen annimmt,

  • indem der Provider dem Kunden eine Bestellbestätigung in Schrift- oder Textform (per Brief oder per E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden ist, oder
  • indem der Provider den Kunden nach Abgabe dessen Bestellung zur Zahlung auffordert
  • sofern Zahlung per Lastschrift angeboten wird und der Kunde sich für diese Zahlungsart entscheidet, indem er den Gesamtpreis vom Bankkonto des Kunden einzieht, wobei insoweit der Zeitpunkt maßgeblich ist, zu dem das Konto des Kunden belastet wird.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Provider das Angebot des Kunden nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Kunde ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.

4.4. Bei Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.  r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend „PayPal“), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt, gelten die unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full einsehbaren PayPal-Nutzungsbedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto. Im Buchungsprozess wird der Kunde von der Website des Providers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Sofern der Kunde nicht bereits bei PayPal registriert ist, ist vorab eine Registrierung erforderlich. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Provider schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

4.5. Der Provider speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Kunden nach Absendung von dessen Buchung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Provider erfolgt nicht. Der Provider kann den Vertragstext einschließlich der AGB auch über einen Verweis auf eine Onlinequelle (z.B. per Link) bereitstellen.

4.6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

4.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Provider versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Provider oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

4.8. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

4.9. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Provider Beratungs-, Schulungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.

 

5. Leistungen des Providers

5.1. Der Provider gewährt dem Kunden die Nutzung der Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf eine Server ein, der über einen Browser für den Kunden erreichbar ist.

5.2. Der Provider gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Vertragslaufzeit und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung des Providers unter www.wärmebrückenkatalog.de\funktionen.

5.3. Der Provider stellt dem Kunden nach Vertragsschluss eine Benutzerdokumentation in elektronischer Form zur Verfügung. Die Benutzerdokumentation kann ferner jederzeit während Nutzung der Software eingesehen und in einem gängigen Format heruntergeladen werden.

5.4. Kunden haben die Möglichkeit, die Software nach erfolgreicher Registrierung zunächst unentgeltlich zu testen. Während des Testzeitraums prüft der Kunde, ob die Software seinen Anforderungen entspricht. Der Funktionsumfang der Software ist während des Testzeitraums im Rahmen der Anzahl der Bauteile beschränkt. Der Testzeitraum wird einmalig gewährt. Der Provider übernimmt während des Testzeitraums keinen Support gem. Ziffer 7. dieser AGB. Ferner werden während des Testzeitraums keine Störungsbehebung gem. Ziffer 8. oder Gewährleistung gem. Ziffer 11. dieser AGB angeboten. Der Provider kann unentgeltliche Testversionen jederzeit einstellen. Im übrigen gilt Ziffer 13.1. dieser AGB.

5.5. Der Provider wird regelmäßig Wartungen an der Software vornehmen und nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler beseitigen. Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist. Wartungen werden regelmäßig außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durchgeführt, sofern eine Wartung nicht aufgrund zwingender Gründe zu einer anderen Zeit vorgenommen werden muss.

5.6. Der Provider kann die Software unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden laufend weiterentwickeln und diese insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Standards oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden schuldet der Provider jedoch nicht, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Der Provider wird den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates oder Upgrades informieren. Sofern eine wesentliche Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden besteht, steht diesem ein Sonderkündigungsrecht nach Maßgabe der Ziffer 13.3. dieser AGB zu.

5.7. Der Provider wird Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie deren Backups nach dem Stand der Technik vornehmen. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.

5.8. Der Kunde ist alleiniger Inhaber der auf den Servern des Providers abgelegten Daten. Im übrigen gilt die Ziffer 13.6. dieser AGB.

 

6. Nutzungsrechte

6.1. Der Provider räumt dem Kunden an der jeweils aktuellsten Version der Software das einfache, d.h. nicht unterlizenzierbare und übertragbare Recht ein, die vertragsgegenständliche Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste über einen Browser bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.

6.2. Der Kunde darf die Software ausschließlich für die eigene geschäftliche Tätigkeit nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software ist nicht gestattet. Ferner ist der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

6.3. Dem Provider verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der mit der Software erstellten Arbeitsergebnisse (Reports) einschließlich der dazu gehörenden Bilddaten und ermittelten Werte. Die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Arbeitsergebnisse bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Providers, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 

7. Support

Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der SaaS-Dienste innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der jeweiligen Frage (ausgenommen sind Samstag, Sonntag oder ein am Geschäftssitz des Providers staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag) in Textform (per E-Mail) beantworten.

8. Service Levels und Störungsbehebung

8.1. Der Provider gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der SaaS-Dienste von mindestens 99,0 % im Monat am Übergabepunkt. Der  Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.

8.2. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der SaaSDienste zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung, Verfügbarkeitsbeschränkung und des Verfügbarkeitsausfalls (nachfolgend „Störungen“) unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der SaaS-Dienste. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit au er Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

8.3. Bei der Bestimmung der Verfügbarkeit werden Ausfallzeiten nicht berücksichtigt, die der Provider nicht zu vertreten hat, insbesondere Beeintächtigungen, die auf Ausfällen und/oder Fehlfunktionen von technischen Anlagen und/oder Netzkomponenten außerhalb des Verantwortungsbereichs des Providers beruhen (IT-Angriffe, unsachgemäße Benutzung der SaaS-Dienste durch den Kunden, fehlerhafte Vorgaben des Herstellers, etc.); mit dem Kunden vereinbarte oder unvorhergesehen erforderliche, vom Provider nicht zu vertretende Wartungsarbeiten sind.

8.4. Störungen bei Nutzung der SaaS-Dienste sind dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (ausgenommen sind Samstag oder ein am Geschäftssitz des Providers staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag) zu den auf der Website des Providers angegebenen Zeiten gewährleistet (Support).

8.5. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Providers, welches Mittel er für die Beseitigung einer Störung einsetzt. Sollte eine Störung in den vorgenannten Zeiträumen nicht erfolgreich beseitigt werden können, hat der Provider dem Kunden unverzüglich die zusätzlich zu benötigende Zeit zur Störungsbeseitigung mitzuteilen.

8.6. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 13.3. dieser AGB sowie etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben im übrigen unberührt.

 

9. Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die übermittelten Zugangsdaten vor unbefugten Zugriff Dritter durch nach dem Stand der Technik geeignete Vorkehrungen zu schützen und zu verwahren. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Jeder unbefugte Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen.

9.2. Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9.4. Der Kunde ist verpflichtet, den PDF-Prüfbericht selbst abzuspeichern. Eine darüber hinausgehende Speicherung des PDF-Prüfberichts durch den Provider erfolgt nicht. Ein erneuter Abruf des PDF-Prüfberichts ist jederzeit innerhalb des Projekts möglich.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

10.1. Sofern sich aus dem Angebot des Providers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider für die Erbringung der SaaS-Dienste die vereinbarte monatliche Vergütung zu bezahlen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, richtet sich die Vergütung nach den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website unter dem Link https://www.wärmebrückenkatalog.de angegebenen Paketen bzw. Preisliste des Providers. Die in den jeweiligen Paketen bzw. Preisliste angegebene Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2. Der Provider behält sich vor, die Vergütung nach Maßgabe der Ziffer 10.1. zur Bewahrung des Preis-Leistungs-Verhältnisses nach billigem Ermessen anzupassen, um zukünftig auf Kostensteigerungen oder -senkungen und sich dadurch verändernde, nicht anders ausgleichbare Kostensituationen angemessen reagieren zu können. Die für die Anpassung zu berücksichtigenden Kostenelemente bzw. Anpassungsmaßstäbe können die Modifizierung, Erweiterung und/oder Anpassung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten der SaaS-Dienste des Providers, Verwaltungs- und Gemeinkosten (Mietzins, Finanzierungs- und Transaktionskosten, Personal- und Dienstleisterkosten, Energie- und Internetzugangskosten, IT-Entwicklungskosten, usw.) sowie staatlich auferlegte Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sein. Sämtliche Anpassungen der Vergütung gelten einen (1) Monat nach Bekanntgabe. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 13.3. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

10.3. Der Kunde kann die Vergütung nach seiner Wahl mit den nachstehenden Zahlungsarten bezahlen:

10.3.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ und Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats werden fällige Beträge jeweils im Voraus zu Beginn des neuen Lieferintervalls vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Sofern der Kunde es zu vertreten hat, dass die Lastschrift aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder aufgrund nicht ausreichender Kontodeckung abgebucht werden kann, trägt der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren. Der Kunde trägt ebenfalls die Gebühren, wenn er der Abbuchung widerspricht, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist.

10.4. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Provider behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Providers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

10.5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Providers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

10.6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Provider erforderlich.

10.7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Providers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

 

11. Haftung für Mängel

11.1. Der Provider gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieser AGB. Es gelten insbesondere die §§ 535 ff. BGB.

11.2. Mängel an den SaaS-Diensten sind vom Provider innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die SaaS-Dienste bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht die Vorgaben der DS-GVO zur datenschutzrechtlichen Technikgestaltung erfüllen.

11.3. Die Gewährleistung des Providers ist ausgeschlossen, sofern die Funktions- und Betriebsbereitschaft nur unerheblich beeinträchtigt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

11.4. Der Provider gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Provider wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihm zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software auf erstes Anfordern hin freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren und ihm sämtliche erforderlichen Vollmachten erteilen und Befugnisse einräumen, um die Ansprüche zu verteidigen.

11.5. Der Kunde hat jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist im Falle eines Mangels nicht berechtigt, die ggf. anfallende Vergütung eigenständig zu mindern. Ein Anspruch aus Bereicherungsrecht bleibt hiervon unberührt.

11.6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 12. und sind im übrigen ausgeschlossen.

 

12. Haftung für Schäden und Freistellung

12.1. Hinsichtlich der von dem Provider erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

  •   bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  •   bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  •   bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  •   soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

12.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gem   Ziffer 12.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Provider nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

12.3. Im übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen.

12.4. Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrags zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

12.5. Der Kunde stellt den Provider und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern die Ansprüche und Haftung nicht von dem Provider zumindest überwiegend mit zu vertreten sind.  Überwiegend zu vertreten hat der Provider Schäden, die kausal aufgrund seiner Weisungsrechte nach diesem Vertrag zustande gekommen sind. Im übrigen gilt § 254 BGB. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Provider gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Providers bleiben unberührt.

12.6. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten zu ersetzen, die dem Provider durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

12.7. Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

13. Vertragsdauer und Kündigung 

13.1. Der unentgeltliche Testzeitraum der Software hat eine Laufzeit von 14 Tagen ab Vertragsschluss und endet automatisch mit Ablauf des unentgeltlichen Testzeitraums, sofern zwischen den Parteien keine entgeltliche Bereitstellung der Software vereinbart wird. Der Provider benachrichtigt den Kunden zu Beginn des unentgeltlichen Testzeitraums über die Folgen der unterlassenen Verlängerung.

13.2. Der Vertrag wird befristet für den Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

13.3. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

13.4. Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) erfolgen.

13.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Benutzerdokumentation, deren Vervielf ltigungen sowie sonstige Unterlagen an den Provider herauszugeben oder zu vernichten bzw. unwiederbringlich zu löschen. Die Fortsetzung der Nutzung der SaaS-Dienste ist nach Vertragsbeendigung unzulässig.

13.6. Das Benutzerkonto des Kunden wird nach Vertragsbeendigung gel scht. Der Kunde ist zur Datensicherung selbst verpflichtet. Der Provider wird den Kunden jedoch angemessen bei der Rückübertragung oder Sicherung der Daten unterstützen. Der Provider wird sämtliche auf seinen Servern verbleibenden Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsbeendigung unwiederbringlich löschen. Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte an den Daten zugunsten des Providers bestehen nicht.

14. Datenschutz und Geheimhaltung

14.1. Sollten im Rahmen der Vertragsdurchführung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.

14.2. Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß  Art. 28 DS-GVO abschließen.

14.3. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.

 

15. Änderung der AGB

15.1. Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Provider wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

15.2. Der Provider behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in   den AGB bedürfen, es sei denn, das
  • bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden. 

15.3. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.

 

16. Schlussbestimmungen

16.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

16.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein  öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Providers in Wiesenbach-Oberegg. Der Provider ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß  diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Stand: 17.01.2022